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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines; Angebot und Vertragsabschluss; Datenschutz

1.1 Die Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) sind Bestandteil der mit der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG geschlossenen Lieferverträge.. Abweichungen von den allgemeinen Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bedingungen des Kunden, die mit den allgemeinen Lieferbedingungen der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sie die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG ausdrücklich anerkannt hat.

1.2 Die Angebote von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG sind unverbindlich und freibleibend. Der Lieferungsvertrag kommt erst zustande, wenn MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG die Bestellung des Kunden durch schriftliche Erklärung annimmt oder wenn MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG einen unter Zustimmungsvorbehalt abgeschlossenen Kaufvertrag schriftlich bestätigt.

1.3 Die den Verträgen und Angeboten von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG bei geschlossenen und in den Prospekten von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen, wie auch Maß- und Gewichtsangaben, sind nur soweit verbindlich, als sie Gegenstand einer besonderen schriftlichen Zusicherung sind. An sämtlichen Unterlagen behält MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG sich das Urheberrecht vor. Ohne das schriftliche Einverständnis von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG dürfen diese weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden, noch zur Selbstanfertigung entsprechender Gegenstände und Anlagen verwendet werden. Sie sind MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG auf Verlangen zurückzugeben.

1.4 Es gilt ein Mindestbestellwert von 100,00 EUR netto.

1.5 MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG weist gemäß § 26 Abs. 1 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten, die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG zur Erfüllung des Vertrages bekannt werden, speichert und nach den gültigen Datenschutzbestimmungen behandelt.

2 Preise

2.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk Hamburg, incl. Verpackung und exklusive aller Arten von Steuern, in Euro.

2.2 Leistungen, die in der Auftragsbestätigung der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG nicht enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Zoll- und Stempelgebühren, Vertragssteuern, Gebühren für Ein- Aus- und Durchfuhrbewilligungen sowie alle sonstigen mit der Ein- und Ausfuhr zusammenhängenden Kosten, wie Bankspesen, Versicherungen usw., gehen immer zu Lasten des Kunden.

3 Lieferfrist

3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses (Ziffer 1.2, Satz 2), sofern die bei der Bestellung fällige Anzahlung geleistet ist.

3.2 Eine Verzögerung von angemessener Dauer bei der Lieferung hat die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG nicht zu vertreten, wenn sie auf einem unvorhersehbaren Ereignis beruht. Ein solches liegt u.a. vor bei Streik, Aussperrung, Aufruhr, Mobilmachung, Krieg oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, ferner bei unverschuldetem Material- oder Energiemangel, Fehlgüssen, Ausschusswerden größerer Arbeitsstücke oder anderen unverschuldeten Verzögerungen sowie bei Transporthindernissen, behördlichen Aus-, Einfuhr- oder Durchfuhrverboten oder Erschwerungen. Gleiches gilt, wenn die Lieferung aus einem vom Kunden zu verantwortenden Grunde einen Aufschub erleidet. In allen Fällen steht der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG das Recht zu, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrage zurückzutreten, sofern sich der Kunde nicht bereit erklärt, den Lieferpreis und die Vertragsbedingungen den gegebenenfalls veränderten Verhältnissen anzupassen.

3.3 Eine nach Punkt 3.2 bedingte Lieferungsverzögerung berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Recht auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Verzugschadens.

3.4 Befindet sich jedoch die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG mit ihrer Lieferfrist aus einem von ihr zu vertretenden Grund in Verzug, so ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG eine Frist von 6 Wochen zur nachträglichen Erfüllung einzuräumen. Wird innerhalb der Nachfrist nicht geliefert, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrage zurückzutreten, Zug um Zug gegen Rückgabe der gemachten Anzahlungen und Herausgabe der bereits gelieferten Maschinen und Anlagen. Hinsichtlich eines eventuellen Schadenersatzanspruches des Kunden gelten die Bestimmungen von Ziffer 10.1. In jedem Fall ist der Schadenersatz auf 10% des Vertragspreises der Lieferung, für welche der Rücktritt erfolgt, begrenzt.

4 Zahlungen

4.1 Werden keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart, so gilt Vorauszahlung ./. 2% Skonto als vereinbart..

4.2 Die Zahlungen sind in der fakturierten Währung an die von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG bestimmte Bank zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zahlungen in einer anderen Währung werden zum Kurse am Tage des Zahlungseinganges umgerechnet.

4.3 Die rechtzeitige Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen wird durch eine etwaige Gewährleistung nicht beeinflusst. Ebenso ist die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Mängelrügen ausgeschlossen, es sei denn diese sind rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt worden.

4.4 Sollte der Kunde mit einer Zahlung oder, falls vereinbart, mit der Übergabe von Wechseln, Bankgarantien oder sonstigen Sicherheiten länger als zehn Tage im Rückstand bleiben, so wird der ganze Restbetrag sofort fällig. Sämtliche mit der Regelung von Wechseln verbundenen Verzugszinsen, Stempelgebühren und Inkassospesen gehen in allen Teilen zu Lasten des Kunden. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er im Verzugsfall einen Zins zu entrichten, der gemäß § 288 BGB berechnet wird.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller in Zahlung gegebenen Wechsel - auch der Finanzwechsel - und Schecks bleibt die von uns gelieferte Ware Eigentum von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG und kann im Falle des Zahlungsverzugs auf Kosten des Kunden von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG wieder zurückgenommen werden. Der Kunde ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung übereignen; er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrs weiter verkaufen oder verarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Der Kunde erwirbt an der von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG gelieferten Ware im Falle der Weiterverarbeitung kein Eigentum gemäß § 950 BGB, da eine etwaige Verarbeitung durch den Kunden in unserem Auftrag erfolgt. Die neu hergestellte Sache dient unbeschadet dem Recht dritter Lieferanten zu unserer Sicherung bis zur Höhe unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung. Sie wird vom Kunden für uns verwahrt und gilt als Ware i. S. dieser Bedingungen.

5.3 Veräußert der Kunde die von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG gelieferte Ware - gleich, in welchem Zustand - so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

5.4 Übersteigt der Wert der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20%, so ist MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

6 Versand

6.1 In Ermangelung besonderer Instruktionen des Kunden besorgt die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG die Verpackung und die Abfertigung der Sendungen nach bestem Wissen und Können, jedoch ohne irgendwelche Verantwortlichkeit.

6.2 Alle Sendungen reisen unversichert auf Gefahr des Kunden. Dieser übernimmt mit dem Abgang ab Werk oder Lager (bei Abholung:ab Bereitstellung der Ware) das volle Risiko für deren Beschädigung, Zugrundegehen oder Abhandenkommen, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt oder wenn die Montage in der Lieferung eingeschlossen ist.

7 Verpackung

Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern sie nicht als Eigentum von MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG bezeichnet ist. In diesem Falle ist sie frachtfrei zurückzusenden. In anderen Fällen ist sie vom Kunden einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

8 Montage und Aufstellung

8.1 Sofern die Montage bzw. Aufstellung im Lieferpreis eingeschlossen ist, versteht sich diese ohne das vom Kunden auf Verlangen und nach Bedürfnis in eigenen Kosten zu stellende Hilfspersonal. Etwaige Wartezeiten oder Mehrzeitaufwendungen des Montagepersonals von der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG, welche nicht durch eigenes Verschulden entstanden sind, wie auch die daraus erwachsenden Spesen werden gesondert berechnet, desgleichen alle weiteren Aufwendungen, welche über die vereinbarte Montageaufwendung hinausgehen.

8.2 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für Haftpflicht- und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfspersonen verursachen, selbst wenn die Montageleistung in den Händen der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG liegt. Wenn im Zusammenhang mit der Montage die genannten Personen Schäden erleiden, so hat die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

9 Gewährleistung

9.1 Die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG leistet Gewähr für die Betriebstüchtigkeit aller ihrer Lieferungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Neuteile 12 Monate, außer denen die dem Verschleiß unterliegen. Sie beginnt mit dem Rechnungstag ab Werk oder, soweit die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung.

9.2 Die Inanspruchnahme der Gewährleistung setzt fristgemäße Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Sie erstreckt sich weder auf die normale Abnützung noch auf die Folgen unrichtiger Montage, sofern diese nicht durch die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG ausgeführt wurde. Die Gewährleistungspflicht erlischt außerdem in allen Fällen, wenn vom Kunden oder von Dritten ohne Einverständnis der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG Änderungen oder Reparaturen an den Lieferungen vorgenommen werden. Sie besteht auch nicht für Schäden, welche wegen mangelhafter, unsachgemäßer oder gewaltsamer Behandlung, Nichtbefolgung der Betriebsanleitungen, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung fremder Ersatzteile, insbesondere nicht von der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG hergestellter Mahlscheiben, oder höhere Gewalt entstanden sind. Die Inanspruchnahme der Gewährleistung setzt weiter voraus, dass die Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden und der Gewährleistungsanspruch sofort geltend gemacht wird.

10 Ausschluss weiterer Haftungen; Rückgriff

10.1 Alle möglichen Ansprüche des Kunden sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Insbesondere betrifft das alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz der Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie Nutzungs- oder Produktionsausfall oder Verlust von Aufträgen, sowie anderer mittelbarer oder unmittelbarer Schäden. Dies gilt nicht, soweit der MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10.2 Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grund die MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG in Anspruch genommen, so steht ihr der uneingeschränkte Rückgriff auf den Kunden zu.

11 Schlußbestimmungen; Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Hamburg.

11.2 Gerichtsstand ist Hamburg. MAHLKÖNIG GmbH & Co. KG steht es allerdings frei, ihre Rechte auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.

11.3 Das Vertragsverhältnis untersteht ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationale Rechtsnormen wie z.B. CISG ist ausgeschlossen.

11.4 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und/ oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Hamburg, 06.August 2009

MAHLKÖNIG GMBH & CO. KG
Tilsiter Strasse 142
D-22047 Hamburg